Sachverständige für NoVA-Fälle

Hier finden Sie Sachverständige, die Ihnen bei NoVA-Fällen helfen können.
Diese Sachverständigen können bei Bedarf eine Bewertung erstellen und die Berechnungsgrundlage für die NoVA sowie die NoVA-Last berechnen.
Die hier gelisteten Sachverständigen können Bewertungen (auch für ältere Fahrzeuge) machen, sowie NoVA-Fälle beurteilen und berechnen.
Das Honorar ist direkt mit dem Sachverständigen zu vereinbaren und zu verrechnen.
Wann wird eine NoVA-Berechnung benötigt?
NoVA-Berechnungen bei Gebrauchtwagen sind erforderlich, wenn ein Auto umgewandelt wird (z.B. von einem Lieferwagen zu einem Campingfahrzeug oder von einem Taxi zu einem PKW), oder ein Fahrzeug importiert oder exportiert wird.
Hat eine Privatperson das Fahrzeug im Ausland bei einem Händler gekauft, gilt im Regelfall die Rechnung als Wertnachweis und Grundlage für die NoVA-Berechnung. Aus dem Nettobetrag wird die NoVA errechnet und aufgeschlagen. Gibt es keine Rechnung (z.B. Verkäufer ist eine Privatperson, Übersiedlungsgut, Umwandlung), dann muss der österreichische Fahrzeugwert ermittelt und auf dieser Grundlage die NoVA berechnet werden.
Liste der Sachverständigen für NoVA Fälle:
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